Einladung zur Mitgliederversammlung am 13.09.2023

29. Juli 2023

Ordentliche Mitgliederversammlung des SAV e.V.
am Mittwoch, den 13. September 2023, von 17:00 bis 18:45 Uhr
Luminanz, Europaallee 21, 66113 Saarbrücken

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung, sind die anwesenden Mitglieder eingeladen, an der festlichen Verleihung unseres Vordenkerpreises an Frau  Oberstaatsanwältin Kräuter-Stockton teilzunehmen.   

Für die kostenfreie Teilnahme an der Verleihung  bitten wir um verbindliche Anmeldung bis zum 31. August 2023 (Anmeldeformular). Für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist keine Anmeldung erforderlich.

Tagesordnung der Mitgliederversammlung:

  1. Begrüßung
  2. Beschlussfassung über die Tagesordnung
  3. Bericht des Vorstandes
    1. Bericht des Präsidenten
    2. Bericht der Schatzmeisterin
    3. Bericht des Geschäftsführers
  4. Bericht Kassenprüfer*in
  5. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
  6. Neuwahl des Vorstandes
  7. Wahl eines Kuratoriumsmitglieds aus den Mitgliedern des SAV e.V.
  8. Wahl Kassenprüfer*in
  9. Vorstellung und Beschluss über das Budget 2024
    1. Präsentation SAV-Zukunftskonzept und Genehmigung des dazugehörigen Budgets
  10. Verschiedenes

In dieser Mitgliederversammlung ist der Vorstand neu zu wählen. Für die Wahl zum Vorstand gilt § 7 Absatz 6 der  Satzung, welcher wie folgt lautet: „Zum Vorstand gewählt werden kann nur, wer gemäß den nachstehenden Bestimmungen zur Wahl vorgeschlagen worden ist: Vorschläge für die Wahl von Vorstandsmitgliedern sind spätestens zehn Tage vor dem Zeitpunkt der Mitgliederversammlung, in der die Wahl stattfinden soll, schriftlich bei der Geschäftsstelle des Vereins einzureichen. Später eingehende Vorschläge werden nicht berücksichtigt. Mit dem Vorschlag ist eine schriftliche Erklärung des vorgeschlagenen Mitglieds vorzulegen, mit der dessen Bereitschaft zur Kandidatur bestätigt wird. Das Verzeichnis der wählbaren Kandidaten ist in alphabetischer Reihenfolge aufzustellen und spätestens eine Woche vor dem Wahltermin in der Geschäftsstelle des Vereins auszuhängen.

Gemäß § 8 Abs. 7 der Satzung können die Mitglieder die Ausübung des Stimmrechts einem anderen Mitglied durch schriftliche Vollmacht übertragen. Jedes Mitglied darf höchstens drei andere Mitglieder vertreten.

Newsbeitrag teilen:

Weitere News: