Pressemitteilung 2019-01

Kündigungsschutzklage: Abfindung möglich

(Saarbrücken) – Gekündigt – das ist erst einmal ein Schock. Häufig lohnt es sich, gegen eine Kündigung zu klagen, unter anderem, weil in dem Prozess eine Abfindung verhandelt werden kann. Wer klagen möchte, muss allerdings unbedingt eine Frist von drei Wochen einhalten, wie der Saarländische AnwaltVerein informiert.

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