Wie man’s macht, macht man’s verkehrt: Arbeitnehmerüberlassung vs. Werkvertrag
Dr. Carmen PALZER | Rechtsanwältin | Saarbrücken
Am 06.10.2016 führte der Saarländische AnwaltVerein e.V. (SAV) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Universität des Saarlandes unter Leitung von Prof. Dr. Stephan Weth und der Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände e.V. (VSU) das Erste Saarbrücker Arbeitsrechtssymposium durch. In Anbetracht des zu diesem Zeitpunkt in der Endphase befindlichen Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes war das Spannungsfeld zwischen Leiharbeit und Werkvertrag Thema der Veranstaltung.
Als Referenten konnten Rechtsanwalt Dr. Oliver Bertram, Taylor Wessing, der auf die rechtliche Gestaltung des Einsatzes flexibler Personalreserven spezialisiert ist und unter anderem die IGZ berät, gewonnen werden, sowie Professor Dr. Stephan Weth, Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Prozess- und Arbeitsrecht sowie bürgerliches Recht an der Universität des Saarlandes. Nach einer Begrüßung durch Rechtsanwältin Dr. Palzer, die als Vorstandsmitglied den Saarländischen AnwaltVerein vertrat, skizzierte Prof. Weth in seinem Vortrag nicht nur das Wechselspiel zwischen Arbeitnehmerüberlassungs- und Werkvertragsrecht, sondern gab auch Ausblicke auf die geplanten Änderungen und ihre Auswirkungen. Es folgten zwei praxisorientierte Workshops, in denen Rechtsanwalt Dr. Bertram Einblicke und Tipps zu Vertragsgestaltung und Beratung gab. Moderiert wurde die Veranstaltung von Rechtsanwalt Wolfram Tiedtke, der den VSU repräsentierte.
Da die Veranstaltung berufsübergreifend konzipiert war, kamen die Teilnehmer nicht nur aus der Anwaltschaft, sondern auch aus Unternehmen. Auch die saarländische Arbeitsgerichtsbarkeit war vertreten; Richter aus allen saarländischen Arbeitsgerichten sowie dem Landesarbeitsgericht nahmen teil. Dies führte naturgemäß zu lebhaften und fruchtbaren Diskussionen. Besonders gefreut haben wir uns über die Teilnahme der saarländischen Justizstaatssekretärin Anke Morsch.
Bei einem kleinen Umtrunk nach der Veranstaltung konnten die Diskussionen im Foyer vor dem Hörsaal fortgesetzt werden.
In Anbetracht des Erfolgs der Veranstaltung wird die Veranstaltungsreihe dieses Jahr mit dem zweiten Saarbrücker Arbeitsrechtssymposium fortgeführt. Thema wird die Überwachung des Arbeitnehmers in der digitalisierten Arbeitswelt sein …
(Saarländisches Anwaltsblatt 2017-2)