Beiträge
Beitragsordnung, Stand 2018
Gemäß § 5 unserer Satzung ist der Mitgliedsbeitrag ein Jahresbeitrag, der am 01. Januar eines jeden Jahres zur Zahlung fällig wird.
Beitragsfreiheit besteht für Ehrenmitglieder und Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte im Jahr der erstmaligen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und in dem darauf folgenden Kalenderjahr.
Jahresbeiträge:
- Ordentliches Mitglied 190 €
- Außerordentliches Mitglied 190 €
- Zweitmitgliedschaft 100 €
- Ehrenmitglied 0 €
- Neu zugelassen 0 €