Kartellrecht und Compliance
Was kann, was sollte zur Vermeidung von Geldbußen und Schadensersatzansprüchen getan werden?
3. Juli 2024 I 17-19Uhr I Gästehaus der Dillinger Hütte I 1,5 Stunden gem. § 15 FAO
Das Kartellrecht ist ein Rechtsgebiet, das Anforderungen an Unternehmen und ihre Leitungspersonen richtet. Unternehmen dürfen keine Vereinbarungen treffen, die den Wettbewerb (horizontal oder vertikal) beschränken; marktbeherrschende Unternehmen dürfen ihre Stellung nicht missbrauchen. Die Missachtung dieser Anforderungen kann durch Kartellbehörden durch Verhängung einer Geldbuße geahndet werden, Geschädigte können Ersatz des ihnen entstandenen Schaden von den Kartellbeteiligten als Gesamtschuldner verlangen. Angesichts dieser Rechtsfolgen stellt sich die Frage, was zur Vermeidung eines Verstoßes getan werden kann, was getan werden sollte, zumal das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen die Compliance defense im Rahmen der Zumessung der Geldbuße ausdrücklich zulässt (§81d Abs. 1 GWB).
Rechtsanwalt Manuel Schauer, Justiziar der SHS – Stahl-Holding-Saar, wird in das Thema einführen und die Diskussion zwischen den Teilnehmenden leiten
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